Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Lesen Sie bitte unsere nachstehenden Vertragsbedingungen in Ruhe und mit Sorgfalt durch. Diese Vertragsbedingungen und Hinweise regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und uns.

Die Veranstaltungs- und Zahlungsbedingungen gelten für alle durch XXtours-Ulm e.K. veranstalteten Events und Erlebnisführungen.



1. Abschluss des Dienstleistungsvertrages

Die Anmeldung ist ein verbindliches Angebot zum Abschluss einer Dienstleistung unter Einbeziehung der Zahlungsbedingungen. Mit der Anmeldung bieten Sie XXtours-Ulm den Abschluss eines Vertrages verbindlich an.

Die Anmeldung kann nur schriftlich per E-Mail oder Post vorgenommen werden.

Der Vertrag kommt mit der Annahme durch XXtours-Ulm e.K. zustande. Die Anmeldung wird Ihnen durch XXtours-Ulm e.K. nach Eingang ihrer Anzahlung auf unser Konto schriftlich bestätigt.

Eine Buchungsanfrage wird innerhalb 48 h beantwortet, ggfs. werden durch XXtours-Ulm e.K. Ausweichtermine genannt. Diese Terminvorschläge sind 48 h für sie reserviert. Danach werden die Termine wieder frei vergeben. Bei Buchungen, die eine Rückfrage beim Leistungsgeber erfordern, kann sich diese Frist verlängern. 

2. Bezahlung

Wird ein Vermittlungsauftrag abgeschlossen, ist dieser verbindlich. Wir erlauben uns, zu unserer und Ihrer Sicherheit 40% der anfallenden Kosten bei Vermittlungsabschluss zu berechnen. Die verbleibenden Kosten stellen wir anschließend in Rechnung. Natürlich ist es auch möglich, den gesamten Betrag vorab zu überweisen.

Sollten sie bei Abschluss des Vermittlungsauftrages unsicher über die tatsächlich teilnehmende Gästezahl sein, nehmen wir die Mindestteilnehmerzahl als Berechnungsgrundlage.

3. Leistungen

Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Beschreibungen der Leistungen in unseren Angeboten verbindlich. Abänderungen von den Leistungsbeschreibungen in unseren Angeboten und Nebenabreden sind durch XXtours-Ulm e.K. schriftlich zu bestätigen.

4. Leistungs- und Preisänderungen

Abweichungen und Änderungen einzelner Leistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Abschluss des Vertrages notwendig werden und nicht von XXtours-Ulm e.K. wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Abweichungen und Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt des gebuchten Events nicht beeinträchtigen. Eventuelle Ansprüche von Gewährleistungen bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. XXtours-Ulm e.K. ist verpflichtet, Sie von den Leistungsänderungen und -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen, sofern ihr dies möglich ist und die Änderungen und Abweichungen nicht lediglich geringfügig sind.

XXtours-Ulm e.K. ist berechtigt, die ausgeschriebenen und bestätigten Preise aus wichtigen, unvorhersehbaren Gründen zu ändern, falls dies für XXtours-Ulm e.K. unumgänglich ist und zwischen Buchungsbestätigung und vertraglich vorgesehenem Event mehr als 2 Monate liegen.

5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen

5.1. Rücktritt

Sie können jederzeit von einem bereits abgeschlossenen Vertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung sollte in Ihrem Interesse und aus Gründen der Beweissicherheit in jedem Fall schriftlich erfolgen. Treten Sie vom Vertrag zurück so können wir einen angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und für unsere Aufwendungen verlangen.

Bei einer Stornierung von mehr als einer Woche vor dem gebuchten Termin müssen wir - da wir unsererseits für jede Buchung freie Darsteller engagieren müssen - eine Stornierungsgebühr von 50% des gebuchten Events erheben.

Bei einer Stornierung innerhalb einer Woche oder weniger vor dem Veranstaltungstag müssen wir den Mindestpreis der Tour in Rechnung stellen.

5.2. Umbuchungen


Umbuchungswünschen geht Xxtours-Ulm e.K. gerne nach. Diese sind jedoch oftmals aufgrund der Verfügbarkeit unserer freiberuflichen Gästeführer und Schauspieler nicht umsetzbar.

Im Falle einer Umbuchung erlauben wir uns eine Bearbeitungsgebühr zu erheben. Diese beträgt Euro 10,-/ Erlebnisführungen und Euro 20,-/ Stadtkrimi.

5.3. Ersatzperson

XXtours-Ulm e.K. behält sich vor, die jeweilige Gästeführerin durch eine andere Gästeführerin zu ersetzen. Dies gilt in besonderem Maße für kurzfristige Änderungen. In jedem Fall aber handelt es sich ausschließlich um ausgebildete Gästeführerinnen und Schauspieler. Statistenrollen sind hiervon ausgenommen.

 

5.4. Wirksamkeit der Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen

Bearbeitungs-, Rücktritts- und Umbuchungsentgelte sind sofort fällig. Rücktrittserklärungen und Änderungswünsche werden erst mit dem Tag wirksam, an dem sie bei uns vorliegen. Änderungswünsche und Rücktrittserklärungen sollten in Ihrem eigenen Interesse und aus Beweissicherheitsgründen schriftlich erfolgen.

6. Rücktritt und Kündigung durch XXtours-Ulm e.K.

XXtours-Ulm e.K. kann in folgenden Fällen vom Vertrag zurück treten :

a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn die Teilnehmer die Durchführung des Events ungeachtet der Abmahnung durch XXtours-Ulm e.K. und der mit der Durchführung beauftragten Leistungsgeber, nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt XXtours-Ulm e.K., so behält sie den Anspruch auf den vertraglich vereinbarten Preis.

b) bis 2 Wochen vor dem geplanten Eventtermin:
bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Beschreibung für die entsprechende Erlebnisführung auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist XXtours-Ulm e.K. verpflichtet, Sie unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung des Events hiervon in Kenntnis zu setzen und Ihnen die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Sie erhalten den eingezahlten Ticketpreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat XXtours-Ulm e.K. Sie hiervon zu unterrichten.

8. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

Wird die Dienstleistung infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt (z.B. durch innere Unruhen oder Naturkatastrophen usw.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Sie als auch XXtours-Ulm den Vertrag kündigen.

9. Haftung durch XXtours-Ulm

XXtours-Ulm haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für:

a. die gewissenhafte Vorbereitung ihres gebuchten Events,
b. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger,
c. die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und
d. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen.

10. Gewährleistung

10.1 Abhilfe


Wird die Dienstleistung nicht vertragsmäßig erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. XXtours- Ulm e.K. kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einem unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. XXtours-Ulm kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt.

10.2 Schadenersatz


Verletzt XXtours-Ulm e.K. schuldhaft die ihr obliegenden Pflichten, so ist sie Ihnen zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet. Sie haben neben dem Anspruch auf Minderung des vertraglich festgesetzten Preises auch Anspruch auf Kündigung des Vertrages wenn Sie den Mangel ordnungsgemäß angezeigt haben.

11. Beschränkung der Haftung

11.1 Vertragliche Haftung

Die vertragliche Haftung von XXtours-Ulm e.K. ist auf den tatsächlichen Eventpreis beschränkt:

a. Soweit der Schaden des Teilnehmenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b. soweit XXtours-Ulm e.K. für einen dem Teilnehmenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

11.2

XXtours- Ulm e.K. haftet jedoch nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden. Hierzu gehören Tätigkeiten der freiberuflichen Gästeführer wie auch der Schauspieler. Diese Tätigkeiten werden ausschließlich vermittelt.

11.3


Ein Schadensersatzanspruch gegen XXtours-Ulm e.K. ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

12. Mitwirkungspflicht

Sie sind verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich an XXtours-Ulm weiter zu geben. Kommen Sie durch eigenes Verschulden diesen Verpflichtungen nicht nach, stehen Ihnen Ansprüche insoweit nicht zu. Die Leistungsgeber sind nicht berechtigt, Ansprüche anzuerkennen.

13. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Ansprüche wegen Nichterbringung oder nicht vertragsmäßiger Erbringung von Dienstleistungen haben Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Dienstleistung uns gegenüber geltend zu machen; dies sollten Sie in Ihrem eigenen Interesse und aus Gründen der Beweissicherung schriftlich tun. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden sind. Alle
Ansprüche aus dem Dienstleistungsvertrag verjähren 6 Monate nach Beendigung des gebuchten Events.

14. Versicherungen

Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen ggfs. den Abschluss einer eigenen Unfallversicherung. Da unsere Events und Angebote auf öffentlichen Plätzen stattfinden übernimmt XXtours-Ulm keinerlei Haftung. Versicherungsansprüche können nicht geltend gemacht werden.

15. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Vertragsbedingungen.

16. Gerichtsstand

Gerichtsstand von XXtours-Ulm ist Ulm an der Donau. Für Klagen seitens XXtours-Ulm gegen Sie ist Ihr Wohnsitz maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von XXtours-Ulm maßgebend.